R1S.2020.05106 Seite 35 um Wald im Rechtssinne handle. Die Stadt Zürich habe nördlich der B.- Strasse (westlich der L.-Strasse) anlässlich der Zonenplanung ein grösseres Gebiet als Wald ausgeschieden. Es stelle sich die Frage, weshalb im hier interessierenden Bereich südlich der B.-Strasse auf eine solche Feststellung verzichtet worden sei. Sollte die Bausektion (bzw. die Stadt Zürich) noch keine Waldfeststellung durchgeführt haben, sei dies nachzuholen. Folge sei, dass der Bauparzelle Kat.-Nr. 8 die planungsrechtliche Baureife fehle.