1 über die R.-Strasse (R.-Strasse 1) adressiert; der entsprechende Zugang (auch für Lieferdienste) wird über die Fusswegparzelle Kat.-Nr. 6 von der R.-Strasse her erfolgen. Eine regelmässige Benützung der S.-Strasse durch Zulieferfahrzeuge kann mithin, zumal dieser Zugang sich nicht intuitiv erschliesst, ausgeschlossen werden. Ebenso wird der Zugang für die öf-