an deren Ende erheblich aus, d.h. bis auf eine Breite von ca. 5,7-6,8 m über eine Länge von ca. 15 m (unter Ausschluss des wiederum verengten Teilstücks in unmittelbarer Nähe des Baugrundstücks). Die Verhältnisse lassen ein Wenden von Personenwagen, wenngleich bei Notwendigkeit etwas aufwändigerer Manöver, durchaus zu. Angesichts der geringen Verkehrsdichte entsteht dadurch keine Verkehrsgefährdung. Die Einforderung eines normalienkonformen Wendeplatzes wäre an besagter Stelle, zumal unter Berücksichtigung der topographischen Verhältnisse (bzw. des gegen Westen stark abfallenden Terrains) sowie der innerstädtischen Verhältnisse gleichsam unverhältnismässig.