Was die strassenmässige Erschliessung angeht, genügt für die Bauparzelle mithin die Dimensionierung als Zufahrtsweg im Sinne des Anhangs der ZN (Breite von 3,00-3,50 m; mit Banketten von je 0,30 m). Die Strassenparzelle der S.-Strasse ist zwischen 5,5 m und 6,5 m breit und auch entsprechend ausgebaut (GIS-Browser; www.maps.zh.ch). Am genügenden Ausbau ändert auch der Umstand nichts, dass auf der Strassenparzelle stellenweise private Abstellplätze (Normbreite von mindestens 2,35 m) angeordnet sind. Letztere sind, wie die Rekurrierenden unbestritten liessen, offenbar nicht baurechtlich bewilligt.