2 der Rekurrierenden fehle ein Fahrwegrecht. Auch die Ein- und Ausfahrt bei der Verzweigung B.-Strasse/S.-Strasse sei nicht normalienkonform und erfordere umständliche und riskante Fahrmanöver. Zu den Hauptverkehrszeiten würden sich vor der Lichtsignalanlage an der Verzweigung R.-Strasse/B.-Strasse lange Kolonnen zu bilden. Dies zwinge die auf der B.-Strasse in westlicher Richtung verkehrenden Motorfahrzeuglenker regelmässig dazu, längere Zeit auf der Fahrbahn auf eine Lücke auf der Gegenfahrbahn zu warten. Letzteres verursache verkehrsbehindernde Rückstaus. Wegen des geringen Verkehrsaufkommens hätten diese Probleme bis anhin hingenommen werden können.