4.1. Die Rekurrierenden rügen weiter die Zufahrt zum projektierten Gebäude. Diese verlaufe stellenweise sehr steil und weise im oberen Bereich mehrere seitliche Parkfelder auf. Seien diese besetzt, könne die Fahrbahn nur einspurig befahren werden. Eine ausreichend bemessene Kehrmöglichkeit fehle; ein Wenden der Personenwagen auf der Fahrbahn sei mühsam und nur unter mehrmaligem Ansetzen ("Sägen") möglich. Für grössere Fahrzeuge (Paketpost/Lastwagen) sei ein Wenden unmöglich. Für die Benützung der Grundstücksflächen der Parzelle Kat.-Nr. 2 der Rekurrierenden fehle ein Fahrwegrecht.