Eine Einschränkung hinsichtlich der Konzeption der Wohnungsgrundrisse drängt sich indes auf: Die Küchenbereiche der Einheiten sind zwar durchwegs nach Westen ausgerichtet, aber dennoch Teil der offenen bzw. durchgestreckten Wohnungsgrundrisse. Dies mag, wie die private Rekursgegnerschaft ausführt, unter den heutigen Präferenzen des Publikums attraktiver erscheinen. Angesichts der massiven Überschreitungen der IGW an der Westseite des projektierten Baukörpers ist es vorliegend aber angezeigt, die Küchen in den Wohnungen gegenüber den übrigen Wohnräumen abzuschirmen.