Eine abgewandte Lärmarchitektur wäre an besagter Stelle nicht zielführend. Moderne Schallschutzfenster mit entsprechender Schalldämmwirkung (vgl. im Einzelnen das Lärmgutachten B.) vermögen eine effektive Abschirmung auch der hinterliegenden Räume von Fensteröffnungen zu ermöglichen. Die Anordnung verglaster, nicht öffenbarer Fassadenelemente wäre nicht zielführend bzw. würde den Wohnkomfort nicht erhöhen.