R1S.2020.05106 Seite 26 wahrnehmbar. Die Lärmimmissionen der A3 liessen sich praktisch unabhängig vom konkreten Standort auf oder neben der Bauparzelle Kat.-Nr. 1 als permanentes Rauschen vernehmen. Einzig auf der strassenabgewandten Ostseite des bestehenden (kleinen) (Wohn-)Gebäudes Vers.-Nr. 1 war eine abschirmende Wirkung (des Gebäudes und des dort nach Osten abfallenden Terrains) bemerkbar.