Erschwerend kommt vorliegend hinzu, dass die fragliche Lärmquelle (Autobahn A3) den Lärm – anders als bspw. Industrie- oder Gewerbeanlagen – nicht punktuell emittiert, sondern in nord-südlicher (bzw. umgekehrter) Richtung am Baugrundstück vorbeiführt, was angesichts der Intensität des Lärms zu einer Lärmexposition von drei Seiten her führt. Letzteres war auch anlässlich des durchgeführten Referentenaugenschein