Alle Wohnungen vermöchten mit Blick auf den Lärmschutz eine gute Wohnqualität zu gewährleisten. Lärmschutzwände seien entlang der Autobahn A3 bereits vorhanden, aber für die im Vergleich zur Verkehrsanlage erhöhte Lage des projektierten Neubaus nur bedingt wirksam. Eine Erhöhung der bestehenden Lärmschutzwände oder die Erstellung einer zusätzlichen Wand wäre(n) städtebaulich sehr heikel und anhand einzelner Neubauten nicht vertretbar bzw. verhältnismässig.