Durch seine Lage längs zur Autobahn werde ein grosser lärmabgewandter Fassadenanteil geschaffen, an welchem die Strassenlärmbelastung unterhalb der IGW der Empfindlichkeitsstufe II liege. Die Bauparzelle sei mit rund 15 m bis 25 m unter Berücksichtigung der gemäss BZO geltenden Grenzabstände relativ schmal und lasse nicht viele Alternativen hinsichtlich der Gebäudeform oder der Gebäudestellung zu. Des Weiteren soll die lärmempfindliche [recte: lärmunempfindliche] Erschliessung zur Autobahn A3, die Schlafzimmer (unter Ausnahme eines einzelnen Zimmers im Attikageschoss) aber auf der lärmabgewandten Seite angeordnet werden.