Bereits aufgrund der Abstandsdämpfung resultiere daraus bei der am stärksten belasteten Fassadenecke Südwest eine Lärmbelastung von 50,0 dB (A) am Tag und von 41,2 dB (A) in der Nacht. Selbst bei einer Verdoppelung der Zugfahrten (Zunahme des Beurteilungspegels um rund 3 dB [A]) wären die massgeblichen Planungswerte in der Nacht noch immer eingehalten. Angesichts der klaren Einhaltung der Grenzwerte erübrige sich die Einholung eines Lärmgutachtens bezüglich Eisenbahnlärm. Strassenverkehrslärm und Eisenbahnlärm würden unterschiedliche Lärmarten darstellen; eine energetische Addition sei deshalb nicht statthaft.