Unter Berücksichtigung des Bahnlärms würden mit grosser Wahrscheinlichkeit sogar die Alarmwerte überschritten. Das öffentliche Interesse am Lärm- R1S.2020.05106 Seite 15 schutz überwiege jenes der privaten Rekursgegnerschaft an der Erstellung des Gebäudes deutlich.