Die Bausektion führt an, das zulässige Attikaprofil werde basierend auf der maximalen Gebäudehöhe von 12,5 m gemessen ab dem gestalteten Terrain im nördlichen Bereich der Westfassade und im Bereich des Schnittes 3-3 um 0,20-0,30 m überschritten. Der Mangel könne problemlos durch eine entsprechende Nichtabgrabung des Terrains behoben werden.