R1S.2020.05106 Seite 11 2.6.3. Die Rekurrentin tut nicht dar, inwiefern eine den Einsatz mobiler Schiebeleitern umfassende Einsatzplanung den Vorschriften über die Feuerwehrzufahrt bzw. die erforderliche Zugänglichkeit nicht genügen würde. Der Anhang der ZN hält fest, dass bei einer Gebäudehöhe kleiner als 13 m (ohne Bauten mit starker Personenbelegung) eine abgewickelte Distanz vom Zugang bis zum Gebäudeeingang von maximal 80 m genügt. Ist die Gebäudehöhe hingegen grösser als 13 m (oder geht es um eine Baute mit starker Personenbelegung), darf die abgewickelte Distanz vom Zugang bis zum Gebäudeeingang maximal 40 m betragen.