J.a seien im Einvernehmen mit der Einsatzplanung von Schutz & Rettung festzulegen und mit dem Bauvorhaben auszuführen. Insbesondere seien Zufahrten, Bewegungs- und Stellflächen für die Feuerwehr und deren Fahrzeuge, Löschwasserversorgung wie Zugänglichkeit zu Hydranten, Einspeise- und Entnahmestellen, Standorte und Bedienung der Einrichtungen des technischen Brandschutzes, Kennzeichnung von Gefahren und das Setzen von zusätzlich notwendigen Überflurhydranten sicherzustellen. Für Bewegungs- und Stellflächen der Feuerwehr sei die "Richtlinie für Feuerwehzufahrten, Bewegungs- und Stellflächen" der Feuerwehr Koordination Schweiz FKS vom 4. Februar 2015 anzuwenden.