2.6.2. Der angefochtene Entscheid enthält in Erwägung lit. J.a den Hinweis, dass Feuerwehrfahrzeuge nach Massgabe der §§ 3 f. ZN die gesamte Längsfassade erreichen müssten, weil die Gebäudehöhe mehr als 13 m betrage. In Dispositiv-Ziffer II.B.1.k ist die Auflage enthalten, dem Amt für Baubewilligungen über die Erfüllung der Auflagen gemäss Dispositiv-Ziffer II.B.52 […] eine Bestätigung der Feuerpolizei einzureichen. Dispositiv-Ziffer II.B.52 hält fest, die Massnahmen des abwehrenden Brandschutzes im Sinne der Erwägung lit. J.a seien im Einvernehmen mit der Einsatzplanung von Schutz & Rettung festzulegen und mit dem Bauvorhaben auszuführen.