Die private Rekursgegnerschaft weist darauf hin, dass die Massnahmen des abwehrenden Brandschutzes im Sinne von Erwägung lit. J.a im Einvernehmen mit Schutz & Rettung Zürich festzulegen und mit dem Bauvorhaben auszuführen seien. Eine Begehung habe bereits stattgefunden. Als von der Feuerwehr akzeptierte Lösung habe sich ein Zugang zur der R.-