R1S.2020.05106 Seite 8 dischen Gebäudeteils hat keine für die oberen Geschosse tragende Funktion. Der entsprechende Bereich auf dem Dach des 1. Untergeschosses gehört oberirdisch zum Aussenraum. Demgemäss lässt sich zu Gunsten einer Verletzung des Grundsatzes der Einheit der Baubewilligung nichts aus der Rüge ableiten.