2.4.2. Eine mit der Erwägung lit. G.f korrespondierende Auflage findet sich in Dispositivziffer II.B.1.g in Verbindung mit Dispositivziffer II.B.15 des angefochtenen Entscheids. Eine auflageweise Behebung des Mangels ist, wie dies die private Rekursgegnerschaft mit den im Rekursverfahren eingereichten Abänderungsplänen für das 1. Untergeschoss (bzw. die Tiefgarage) aufgezeigt hat, ohne weiteres möglich. Der entsprechende Abschnitt des unterir-