R1S.2020.05106 Seite 5 dest nicht mittels Einreichung abgeänderter Pläne heilbar. Soweit der angefochtene Entscheid in Dispositiv-Ziffer II.B.1.d die Einreichung und Bewilligung von Abänderungsplänen vorsieht, kann er nicht als rechtskonform gelten.