wänden behaftet ist (VB.2005.00132 in BEZ 2006 Nr. 6; VB.2003.00050 vom 5. Mai 2004, E. 3.2). 2.2.3. Dass das rekursgegenständliche Bauvorhaben ohne die Beibringung eines Näherbaurechts nicht bzw. nicht in der projektierten Form verwirklicht werden könnte, ist offenkundig. Im Verhältnis zur Parzelle Kat.-Nr. 3 wäre an der nordwestlichen Ecke bzw. der Westfassade des projektierten Baukörpers ein erheblicher Rücksprung der Fassade erforderlich, was zwangsläufig zu einer völligen Neukonzeption des Bauvorhabens führen müsste. Derart ist im Sinne einer Nebenbestimmung gemäss § 321 Abs. 1 PBG zumin-