F. Die Baudirektion duplizierte per 21. Oktober 2020 mit unverändertem Antrag. Die private Rekursgegnerschaft hielt per 27. Oktober 2020 an den Anträgen in der Vernehmlassung fest. Die Vorinstanz verzichtete mit Eingabe vom 28. Oktober 2020 – unter Aufrechterhaltung der gestellten Anträge – auf weitere Ausführungen. G. Am 10. November 2020 führte eine Delegation des Baurekursgerichts auf Lokal einen Referentenaugenschein durch. Es kommt in Betracht: