D. Die Baudirektion beantragte mit Eingabe vom 10. September 2020 die Abweisung des Rekurses. Die private Rekursgegnerschaft beantragte per 16. September 2020 die Abweisung des Rekurses; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Rekurrierenden. Die Bausektion schloss mit Vernehmlassung vom 16. September 2020 auf Abweisung des Rekurses. R1S.2020.05106 Seite 2 E. Mit Replik vom 2. Oktober 2020 hielten die Rekurrierenden an den im Rekurs gestellten Anträgen fest.