R1S.2012.05108 Seite 11 betreffenden Nutzungen nicht innerhalb des Siedlungsgebiets untergebracht werden können (Ziff. 3.2.3 lit. c des Richtplantextes). Eine entsprechende Durchstossung ist nach der Rechtsprechung auch im Bauentwicklungsgebiet möglich (VB.2010.00521 E. 4.2.3). Ob die für Landwirtschaftsgebiete vorgesehene Möglichkeit der Durchstossung auch mit Bezug auf Gewässer gegeben ist, lässt der Richtplan offen.