R1S.2012.05108 Seite 10 Im vorliegenden Fall steht eine projektbedingte Zonenplanänderung in Frage, welche ein neues Gebäude für die Wasserschutzpolizei ermöglichen soll. Fällt die Inanspruchnahme der strittigen Konzessionsflächen für die Erschliessung des Neubaus und andere Nutzungen ausser Betracht, bestehen Zweifel, ob sich das der Planung zugrunde liegende Neubauvorhaben in der konzipierten Form verwirklichen lässt. Es besteht deshalb Anlass, die Einzonung der Grundstücke insgesamt aufzuheben. Dies führt zur Gutheissung des Rekurses.