Auf entsprechendes Wiedererwägungsgesuch des Rekurrenten hin wurde das statuierte Uferwegservitut von der Baudirektion mit Verfügung vom 27. Dezember 1988 aufgehoben (act. 5.1). Dass daraus geschlossen werden kann, der Rekurrent habe die Beanspruchung der Konzessionsfläche für öffentliche Zwecke zu dulden, ist nicht nachvollziehbar.