Mit der Zone für öffentliche Bauten stellt das Planungs- und Baugesetz ein Planungsinstrument zur Verfügung, welches die Erfüllung der vielfältigen öffentlichen Aufgaben ermöglichen soll, die sich nach Anforderungen und Umfang oftmals rasch wandeln. Zu denken ist an Grundstücke des Bundes, des Kantons, von Zweckverbänden und der Gemeinden, aber auch an Liegenschaften von privaten Institutionen, welche öffentliche Aufgaben erfüllen wie z.B. Kirchenstiftungen, Spital- oder Heimvereine.