6.1. Zu klären ist zunächst die Frage, ob die (partielle) Zuweisung der im Konzessionsplan rot ausgeschiedenen Grundstücksfläche zur Zone für öffentliche Bauten mit § 60 PBG vereinbar ist. R1S.2012.05108 Seite 8 Gemäss § 60 PBG können Grundstücke, die von ihren Eigentümern zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden, einer Zone für öffentliche Bauten zugewiesen werden (Abs. 1); die Bau- und Zonenordnung kann diesem Zonentypus im Rahmen des PBG Bauvorschriften zuordnen (Abs. 3).