R1S.2012.05108 Seite 7 Bauten und vor allem das Konzessionsland nur für die Ausübung des Rudersports zu benutzen. Beanspruche die Stadt das Konzessionsland für einen öffentlichen Zweck, so habe der Rekurrent dies entschädigungslos zu dulden, solange und soweit er den Rudersport ungestört ausüben könne. Das Konzessionsland diene dem Rekurrenten nicht einfach so und quasi als Eigentum des Clubs, sondern stets nur für die Ausübung des Rudersports und unter Vorbehalt anderer wichtiger öffentlicher Interessen.