Sinngemäss sei von allen beteiligten Amtsstellen verlangt worden, dass das gestützt auf diese Zonierung mögliche Gebäude im Wesentlichen nur diejenige Fläche des Zürichsees beanspruchen dürfe, welche dem bisherigen "Fussabdruck" des bestehenden Gebäudes der Wasserschutzpolizei entspreche. Dadurch werde dem Anliegen des Naturschutzes soweit Rechnung getragen, als dies im Rahmen der Zonenplanung möglich sei. Das Amt für Wasser, Energie und Luft (AWEL) habe denn auch seine Zustimmung für die Zonenplanänderung ohne Vorbehalte erteilt.