Tatsächlich umfasse die beschlossene Zonierung einen Teil des Seegebiets. Hierfür lägen ausreichende Gründe vor. Der Uferbereich vom Seerestaurant bis zum Strandbad Mythenquai sei durch einen Gewässerbiologen untersucht worden. Weiter habe die Vorsteherin des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements zum Einfluss der Umzonung auf die kommunalen Schutzobjekte Stellung genommen. Sinngemäss sei von allen beteiligten Amtsstellen verlangt worden, dass das gestützt auf diese Zonierung mögliche Gebäude im Wesentlichen nur diejenige Fläche des Zürichsees beanspruchen dürfe, welche dem bisherigen "Fussabdruck" des bestehenden Gebäudes der Wasserschutzpolizei entspreche.