5.2. Demgegenüber hält der Rekursgegner die beschlossene Zonierung für rechtens. So sei in dem zur Revision beantragten kantonalen Richtplan der Ersatzneubau für die Wasserschutzpolizei mit dem Realisierungshorizont kurz- bis mittelfristig aufgeführt. Der (geltende) regionale Richtplan Stadt Zürich enthalte einen Eintrag "Seepolizei Enge" unter dem Aufnahmekriterium 5 mit der Bemerkung: "Dient der Sicherung von Bau- bzw. Erweiterungsmöglichkeiten." Die umstrittene Planung umfasse zudem Areal, das bereits weitgehend überbaut sei. Der bestehende Baukörper sei nämlich bereits 1952 erbaut worden. Tatsächlich umfasse die beschlossene Zonierung einen Teil des Seegebiets.