A. Mit Beschluss vom 23. Mai 2012 revidierte der Gemeinderat von Zürich die Bau- und Zonenordnung (BZO). Es wurden Teile der bisher in der Freihaltezone gelegenen Grundstücke Kat.-Nrn. EN2568 und EN2567 sowie ein Teilgebiet des Zürichsees der Zone für öffentliche Bauten zugewiesen und hierfür entsprechende Bauvorschriften erlassen. Im Amtsblatt vom 10. August 2012 wurde der Festsetzungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht. B. Hiergegen gelangte der X.-Club mit Rekurseingabe vom 10. September 2012 innert Frist an das Baurekursgericht mit folgenden Anträgen: