Vorerst einmal wird die „Pergola“ in einem abgeschlossenen Hof zu stehen kommen und ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Sodann findet die pauschale rekurrentische Unterstellung mangelnder Sicherheit keinerlei Stütze in den vorliegenden Plänen, denn die Plattformen sollen mit Absturzsicherungen versehen werden, und die Fluchtwege über nicht brennbare Treppen sind nachgewiesen (act. 12.3.2 und 12.3.5). Mangels Substantiierung ist auf die Rüge nicht einzutreten. [….] R1S.2013.05040 Seite 14