So entsteht beim geplanten Bauwerk gegenüber einem Hauptgebäude wegen der Beschränkung der Begehbarkeit auf die Plattformen und Treppen eine massiv verringerte Nutzfläche, die überdies wegen des rudimentär vorhandenen Witterungsschutzes zeitlich nur sehr eingeschränkt benützt werden kann. Andererseits entfällt der durch die Fassaden und das Dach üblicherweise gewährte Immissionsschutz gegenüber der Nachbarschaft. Allerdings ist anzumerken, dass immissionsmässig vergleichbare Hauptgebäude dann entstehen können, wenn grossflächige Balkone und begehbare Dachterrassen erstellt werden, was baurechtlich zulässig wäre.