In diesem Fall hätte er tatsächlich eine Wand vor seinem Gebäude. Dank der offenen Bauweise und der Verjüngung gegen oben wird die Pergola − selbst bei einer starken Bepflanzung − nicht wie eine Wand wirken und gegenüber dem rekurrentischen Gebäude bedeutend zurückhaltender in Erscheinung treten als es beim gesetzlich zulässigen Maximum der Fall wäre. Ein Gesetzesverstoss ist bei der vorgesehenen Platzierung und Bepflanzung der Pergola nicht erkennbar.