5.5.2. Schliesslich wendet der Rekurrent gegen die vorgesehene Platzierung der Pergola auch noch ein, nach erfolgter Bewachsung des Gestelles werde die Pergola wie eine Wand wirken. Dabei verkennt er, dass im streitbetroffenen Hof ohne weiteres auch ein klassisches Hauptgebäude mit den Abmassen des Pergola-Gestelles realisiert werden dürfte, das gegenüber dem rekurrentischen Gebäude eine geschlossene Fassade aufweisen könnte. In diesem Fall hätte er tatsächlich eine Wand vor seinem Gebäude.