R1S.2013.05040 Seite 9 die hypothetische Dachfläche nicht über das für Hauptgebäude zulässige Mass hinaus (§ 292 PBG). So weist beispielsweise die oberste Plattform gerade noch eine Fläche von 36 m2 auf. Insgesamt liegt die „Pergola“ im Rahmen der für ein Hauptgebäude zulässigen Dimensionen.