Weil die geplante „Pergola“ − zumindest wenn auch das Balkengerüst mit einbezogen wird − die für Hauptgebäude zulässigen Maximalmasse teilweise erreicht, ist nicht zu beanstanden, dass die Einhaltung der − im Vergleich zu anderen Bauten wie Besonderen Gebäuden oder Spielgeräten − erhöhten Abmasse und Abstände analog verlangt wurde.