R1S.2013.05040 Seite 7 5.2. Angesichts der vorhandenen detaillierten Pläne, Beschriebe und Visualisierungen kann der rekurrentischen Behauptung, die Vorinstanz habe etwas Vages mit unklarer Ausrüstung und Nutzung bewilligt, nicht gefolgt werden. Zutreffend ist jedoch, und das wird von keiner Seite bestritten, dass die geplante „Pergola“ weder der klassischen Bauweise und Nutzung einer Pergola noch eines Besonderen Gebäudes, eines Hauptgebäudes oder eines Spielgerätes entspricht, auch wenn einzelne Elemente jeder Kategorie vorhanden sind.