4.1. Sodann beanstandet der Rekurrent, dass die Details zur Ausführung und Materialisierung der Pergola sowie der endgültige Umgebungsplan mit den Angaben zur Bepflanzung und Materialisierung erst vor der Rohbauvollendung einzureichen und bewilligen zu lassen sind (Disp.-Ziff. 2 des angefochtenen Beschlusses, act. 3). Die Rekursgegnerinnen sehen darin ein übliches und zulässiges Vorgehen.