3.2. Mit den an der „Pergola“ vorgenommenen und in den Austauschplänen berücksichtigten Änderungen wurde nach der unbestrittenen Darstellung im angefochtenen Beschluss die „Pergola“ auf 26.24 m verkürzt. Zusätzliche negative Auswirkungen auf die rekurrentische Liegenschaft waren von dieser Projektverkleinerung nicht zu erwarten. Vor allem aber war der Rekurrent mit der Erwähnung im angefochtenen Beschluss über die Änderung grundsätzlich informiert und konnte bei Bedarf den Sachverhalt vor Einreichung seiner Rekurseingabe mittels Akteneinsicht näher prüfen.