2.2. Der Rekurrent rügt, das Bauvorhaben sei nach Einreichung der Austauschpläne nicht nochmals ausgesteckt und ausgeschrieben worden. Die Detailplanung der Pergola und der Umgebungsplan mit den Angaben zur Bepflanzung und Materialisierung fehlten. Die im Hof geplante Baute sei nicht fassbar, denn es handle sich weder um eine Pergola, noch um ein besonderes Gebäude oder ein Hauptgebäude. Ausrüstung und Nutzweise seien unklar und gingen über eine herkömmliche Spielplatzanlage hinaus.