2.1. Acht der zehn Gebäude auf dem Baugrundstück bilden den östlichen Bogen einer Blockrandbebauung und sind mit Beschluss vom 8. Juni 2011 unter Schutz gestellt worden. Die Hofbaute B.-Strasse 55 und 57 auf dem gleichen Grundstück dagegen wurde aus dem Inventar entlassen. Das mit dem angefochtenen Beschluss bewilligte Projekt umfasst neben Sanierungsarbeiten im Gebäudeinnern der Blockrandgebäude eine den Fassaden vorgelagerte Schichterweiterung in den Hofbereich hinaus sowie den Ersatz des Hofgebäudes durch eine Pergola. Der vorliegende Rekurs richtet sich einzig gegen die Pergola. [….]