1.3. Gemäss Grundbuchauszug vom 18. April 2013 sind L. G. und K. G. Eigentümer einer an das Baugrundstück grenzenden Liegenschaft. Die Zustellung des angefochtenen Beschlusses ist jedoch ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses mit Schreiben vom 20. August 2010 lediglich von F. R. (damals noch Miteigentümer) verlangt worden (vgl. „Dritte gemäss § 315 PBG“ im angefochtenen Beschluss, act. 3 und act. 5.3.). Am 15. Dezember 2011 hat F. R. seinen Anteil an der Liegenschaft als gemischte Schenkung auf K. G. übertragen.