1.2. Als direkte Nachbarn des Baugrundstückes sind die Rekurrenten vom angefochtenen Beschluss besonders betroffen und grundsätzlich zur Rekurserhebung legitimiert (§ 338a Abs. 1 Planungs- und Baugesetz [PBG]). Allerdings kann nur rekurrieren, wer innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung bei der örtlichen Baubehörde schriftlich die Zustellung des baurechtlichen Entscheides verlangt hat (§ 315 Abs. 1 PBG).