In ihrer Stellungnahme vom 11. Juni 2013 beantragte die Bausektion die Abweisung des Rekurses. Die Baugenossenschaft X beantragte am 19. Juni 2013 die Abweisung des Rekurses, soweit darauf eingetreten werden könne, sowie die Zusprechung einer Umtriebsentschädigung. In ihrer Replik vom 8. Juli 2013 und Duplik vom 25. Juli 2013 (Baugenossenschaft X) bzw. 29. Juli 2013 (Bausektion) hielten die Parteien an ihren Anträgen fest. D. Am 3. Oktober 2013 führte das Baurekursgericht in Anwesenheit der Parteien einen Augenschein auf dem Lokal durch. Nach dem Augenschein wurde das Verfahren bis zum 4. Dezember 2013 sistiert.