B. Hiegegen wandten sich K. G. und L. G. mit gemeinsamer Rekurseingabe vom 23. April 2013 rechtzeitig an das Baurekursgericht und beantragten, der angefochtene Beschluss sei mit Bezug auf die im Hofbereich geplante Pergola unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Rekursgegnerin aufzuheben. C. Mit Präsidialverfügung vom 25. April 2013 wurde der Rekurseingang vorgemerkt und das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Von L. G. wurde für die mutmasslichen Kosten des Rekursverfahrens ein Barvorschuss von Fr. 1'500.00 verlangt.